Was passiert, wenn Erben sich nicht einigen können?

Die Verteilung des Nachlass und/oder die Erfüllung von Vermächtnissen ist ausschließlich Angelegenheit der Erben.

Das Nachlassgericht ist hierfür nicht zuständig.

Für nähere Informationen ist ggfs. auf eigene Kosten rechtsanwaltlichen Rat hinzuzuziehen.


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