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Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen nimmt den Bereitschaftsdienst für den gesamten Bezirk des Landgerichts Waldshut-Tiengen wahr.
Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeit eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das Amtsgericht wieder regulär Dienst hat.

Der Bereitschaftsdienst besteht an arbeitsfreien Tagen von 06:00 Uhr und 21:00 Uhr, an den übrigen Tagen montags bis donnerstags von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und
von 16:30 Uhr bis 21:00 Uhr sowie freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr. 
Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen. Diese vermitteln den Kontakt zum Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen.

Bitte beachten Sie: E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.

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