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Grundbuchberichtigung
Gehören zum Nachlass Grundstücke, ist die Grundbuchberichtigung gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren seit dem Todestag beim zuständigen Grundbuchamt beantragt wird.
Gehören zum Nachlass Grundstücke, ist die Grundbuchberichtigung gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren seit dem Todestag beim zuständigen Grundbuchamt beantragt wird.