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Presse

Die Informationspflichten und -rechte nach § 4 des Landespressegesetzes werden - abgesehen von der Verwaltungsspitze des Amtsgerichts - ausschließlich vom Pressereferenten wahrgenommen. Alle anderen Bediensteten des Amtsgerichts sind zur Abgabe presserelevanter Äußerungen nicht autorisiert.
 

Pressemitteilungen und Auskünfte erhalten Sie über die

Pressereferentin 
Stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Dr. Hantel

Stellvertretende Pressereferentin
Direktorin des Amtsgerichts Lämmlin-Daun

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